Rechtsprechung
BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 67d Abs. 2 StGB
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht; Freiheit der Person (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unterbringung im Maßregelvollzug); Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung (Vermeidung allgemeiner Wendungen; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen an die richterliche Prognose bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Unterbringung im Maßregelvollzug
- Wolters Kluwer
Hinreichende Begründung bei Einschränkung der Freiheit der Person durch Unterbringung im Maßregelvollzug; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bezüglich der Unterbringung im Maßregelvollzug; Inhalt der richterlichen Entlassungsprognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 13.08.2003 - StVK 391/01
- OLG München, 25.09.2003 - 1 Ws 723/03
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Der verfassungsrechtliche Maßstab für die Überprüfung von Aussetzungsentscheidungen nach § 67d Abs. 2 StGB ist geklärt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und daher auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
Der Richter hat allgemeine Wendungen zu vermeiden und seine Würdigung eingehend abzufassen, um seine Bewertung substantiiert offen zu legen, nach der die vom Verurteilten ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufwiegt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit muss zur Dauer des erlittenen Freiheitsentzugs in Beziehung gesetzt werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
Abzuheben ist vor allem aber auf die seit der Anordnung der Maßregel gegebenenfalls veränderten Umstände, die für die zukünftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und daher auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und daher auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und daher auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und daher auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).